Um die Kostenübernahme der Sterilitätstherapie von der Krankenkasse zu erstatten, müssen Sie und Ihr Ehegatte/Partner folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine medizinische Voraussetzungen um eine IVF Therapie durchzuführen.
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als Frau |
als Mann |
Ihre Kinderlosigkeit ist mit anderen Behandlungsmethoden nicht zu beheben.
Ihre Gebärmutter und mindestens ein Eierstock sind funktionstüchtig. |
Ihr Sperma weist auf vorhandene und lebendige Spermien ist die oben genannte Voraussetzung erfüllt. Der weitere Weg der Behandlung hängt von Ihrer Samenqualität ab: Bei sehr schlechter Qualität kann ICSI, die intrazytoplasmatische Spermieninjektion, ein gangbarer Weg sein.
Sind keine Spermien vorhanden kann über eine Hodenbiopsie der Versuch einer Spermienextraktion erwogen werden (Voraussetzung: intakte Spermiogenese). |
Falls Sie und Ihr Ehegatte/Partner die oben genannte Voraussetzungen erfüllen, dann wählen Sie bitte die entsprechende Kassenzugehörigkeit aus.
Voraussetzungen Ihrer Kassenzugehörigkeit, um die Kinderwunschbehandlungskostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen:
Gesetzliche Vorraussetzungen für die Kostenübernahme von der gesetzlichen Krankenkasse für die Sterilitätsbehandlung bei der Anwendung der
Insemination (
IUI),
In-Vitro Fertilisation (
IVF) bzw. Intracytoplasmatische Spermieninjektion (
ICSI).
Die 50% Kostenübernahme der Sterilitätstherapie kann durch Ihre gesetzliche Krankenkasse für die Medikamente und Therapiekosten übernommen werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 2004 (nach den GMG) den 50%-Anteil an den Behandlungskosten d.h. die Therapie- und die Medikamentenkosten einer reproduktionsmedizinischen Maßnahmen. Die Höhe der Therapiekosten ist von der zuständigen Kassenärztliche Vereinigung vorgegeben und kann von KV-Bezirk zu KV-Bezirk variieren so das ein Kostenunterschied einer Therapie bis zu 20 % betragen kann. In dem KV-Bezirk in welchem Vitro-Med sich befindet sind folgende feste Therapiekosten vereinbart:
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Insemination im Spontanzyklus |
IUI |
200,96 Euro Ihr 50% Anteil: 100,48 Euro |
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Insemination nach hormoneller Stimulation |
IUI |
200,96 Euro Ihr 50% Anteil: 100,48 Euro |
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In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer |
IVF |
1172,60 Euro Ihr 50% Anteil: 586,34 Euro |
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Intracytoplasmatische Spermieninjektion |
ICSI |
1480,08 Euro Ihr 50% Anteil: 740,04 Euro |
Zu diesem oben genanten Kosten müssen Sie Ihren 50% Anteil an Medikamenten für die hormonelle Stimulation hinzurechnen.
Die Kosten für die Medikamente variieren weil jede Frau anderes auf die hormonelle Stimulation reagiert. Erfahrungsgemäß können Sie mit folgenden Medikamentenkosten rechnen: IUI 750 Euro,
IVF bzw.
ICSI Therapie ca. 1800 Euro pro Zyklus. Ihr 50% Anteil wäre denn also ca. 370 Euro bei
IUI,
IVF/
ICSI ca. 900 Euro.
So dass mit insgesamt
Ihren 50% Anteil für die Gesamtkosten einer Kinderwunschtherapie wäre:
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Insemination im Spontanzyklus |
IUI |
Ihr 50% Anteil: 100,48 Euro |
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Insemination nach hormoneller Stimulation |
IUI |
Ihr 50% Anteil: 481,05 Euro |
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In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer |
IVF |
Ihr 50% Anteil: 1586,30 Euro |
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Intracytoplasmatische Spermieninjektion |
ICSI |
Ihr 50% Anteil: 1740,04 Euro |
Um die 50-prozentige Beteiligung Ihrer Krankenkasse gelten zu machen,
müssen folgende Voraussetzungen von dem Patientenpaar erfüllt sein:
Der Behandlungsplan an die Krankenkasse wird gestellt.
Sie erfüllen die gesetzlichen Kriterien um die Übernahme der Sterilitätstherapiekosten bei Ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.
Der Antrag auf 50% Kostenübernahme der Medikamente und Behandlungskosten genannt Behandlungsplan.
Es handelt sich hier um den sog. Kosten und Behandlungsplan. Dieser Behandlungsplan wird von Ihrem behandelnden Arzt des
Kinderwunschzentrums erstellt. Den Plan kann man bei der Krankenkasse dann einreichen wenn bestimmte Voruntersuchungen vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Für beide Ehepartner muss ein negativer HIV-Test vorliegen. Nicht älter als 3 Monate.
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Bei der Frau muss ein Immunschutz gegen Röteln vorhanden sein.
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Sie müssen von einem anderen Arzt, welcher die Kinderwunsch-Behandlung selbst nicht durchführt, über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein. Diese Beratung führt meist der Frauenarzt durch, welcher die Patientin sonst betreut. Das Paar bekommt bei uns eine Überweisung zum Frauenarzt mit einem Vordruck über die durchgeführte Beratung. Diese Erklärung wird von dem beratenden Arzt unterschrieben und uns vorgelegt. Die Beratung muss eine Paarberatung sein; weil die Entscheidung ein Kind zu bekommen, den Willen beider betroffenen Personen voraussetzt.
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Es müssen 2 aktuelle Spermiogrammbefunde (Abstand mind. 12 Wochen) gemäß der Richtlinien zu dem Behandlungsplan beigefügt werden.
Der Behandlungsplan wird von uns ausgefüllt und mit Begleitdokumenten (Spermiogramm des Ehemannes, Kostenauflistung) komplettiert. Gehören Sie als Ehepaar einer Krankenkasse an legen Sie die Unterlagen bitte dieser vor. Bei verschiedenen Kassen muss der Behandlungsplan des jeweils Versichertenten eingereicht werden.
Bei positiver Genehmigung der Krankenkasse erstattet die Kasse die Hälfte der Arzt- und Medikamentenkosten. Die andere Hälfte trägt das Paar selbst. Diese Eigenbeteiligung gilt nicht als Zuzahlung und bleibt bei der Berechnung der Belastungsgrenze unberücksichtigt.
Vor Beginn der Behandlung muss ein von der Krankenkasse genehmigter Kosten- und Behandlungsplan vorliegen.
Sie als Ehepaar der gesetzlichen Krankenkasse haben folgenden Anspruch für die Durchführung eine Sterilitätstherapie:
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Insemination im Spontanzyklus |
IUI |
8 Versuche (ohne hormonelle Stimulation) |
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Insemination nach hormoneller Stimulation |
IUI |
3 Versuche |
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In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer |
IVF |
3 Versuche |
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Intracytoplasmatische Spermieninjektion |
ICSI |
3 Versuche |
Bei einer Genehmigung für 3 IVF- oder ICSI-Zyklen steht der 3 IVF- oder ICSI-Zyklus unter dem Vorbehalt, dass in einem vorherigen 2 Behandlungszyklen eine Befruchtung der Eizelle stattgefunden hat.
Die Genehmigung der Kinderwunschtherapie ist 1 Jahr gültig ab dem Genehmigungsdatum!
Nach dem Ablauf eines Jahres muss ein neuer Behandlungsplan nebst Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Beim
IVF und
ICSI Therapieverfahren werden 3 Versuche genehmigt d.h. entweder
IVF (Voraussetzung Normospermie) oder
ICSI (Voraussetzung: eingeschränktes Spermiogramm).
Voraussetzungen der Genehmigung für intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) von der gesetzlichen Krankenkasse durchzuführen.
Die Indikation ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung festgelegt.
Das
ICSI Verfahren ist dann einzuwenden, wenn
zwei Spermiogramme min. in Abständen von min. 13 Wochen folgende Kriterien erfüllen:
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nativ
(unaufbereitet) |
swim-up
(aufbereitet) |
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Konzentration (Mio/ml) |
< 10 |
< 5 |
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Gesamtbeweglichkeit (%) |
< 30 |
< 50 |
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Progressivmotilität ( a: in %) |
< 25 |
< 40 |
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Normalformen (%) |
< 20 |
< 20 |
Im Falle einer klinischen Schwangerschaft besteht nach der Geburt des Kindes oder nach dem Abort die Möglichkeit eines erneuen Antrags an die Krankenkasse um insgesamt 3 neue Versuche erstattet zu bekommen. Das heißt z.B. Patientin hatte 3 ICSI Versuche von der KK genehmigt. Bei zweitem Versuch ist sie schwanger und gebärt ein Kind. Nach der Schwangerschaft möchte Sie ein weiteres Kind und stellt den Antrag bei der KK. Die Krankenkasse des Mannes (Ursacherprinzip) wird wieder 3
ICSI Versuche genehmigen.
Folgende Therapie- bzw. Techniken, Methoden der Reproduktionsmedizin werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
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TESE
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Kryokonservierung und Kryozyklus (Therapie)
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Samenspende
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Immuntherapie
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Assistent Hatching
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Blastozystenkultur
Das Beginnen einer Sterilitätstherapie
Bitte lesen Sie weiter unter Erstgespräch bzw.
IVF Therapieformen
Sie und Ihr/e Partner/in sind privatversichert, dann müssen Sie Folgendes berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt als privat versicherter Patient/Patientin, Sie haben weniger Beschränkungen von Seite Ihrer Krankenkasse aus. In Allgemein und aus bis jetzt von uns gemachten Erfahrungen mit den privaten Krankenkassen lässt sich sagen, dass sie sich bezüglich Sterilitätstherapie unterschiedlich auf die vorgegebene durch das Gesetz bzw. Richtlinie verhalten. Es ist z.B. bei manchen so, dass sie nur bei verheirateten Paaren die Kosten für den Kinderwunsch ihrer Klienten übernehmen, oder nur bei Patienten die das Alter nicht überschritten haben (die Frau 40 Jahre, der Mann 50 Jahre) die
Kinderwunschbehandlung erstatten. Das Gleiche gilt für die Anzahl der genehmigten Versuche. Meistens wird die Entscheidung auf der Grundlage der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Es ist deshalb für Sie wichtig mit uns zuerst das Gespräch durchzuführen, weil am meisten die Entscheidungsgrundlagen, nach welchen die Krankenkassen basieren, für die private Patienten nicht zutreffend sind. Deshalb sollten Sie als Privatpatient, nachdem Sie die Entscheidung ein Kind mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung zubekommen getroffen haben bei der Kostenübernahmebeantragung umgekehrte Schritte als der gesetzlich versicherte Patient gehen.
Das heißt, bevor Sie Ihre Krankenkasse nach der Kostenübernahme fragen, sollten Sie:
um Ihren
Kinderwunsch zu realisieren:
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ein Erstgespräch mit uns vereinbaren
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Vordiagnostik durchgeführt
um die Diagnose und die Indikation für unerfüllten
Kinderwunsch festzustellen
die Behandlungskostenübernahme durch ihre private Krankenkasse zu sichern.
Auf Grund der vorliegenden medizinischen Indikationen wird mit Ihnen eine Therapie erstellt. Danach wenden Sie sich mit dem Therapievorschlag inklusive die Behandlungskosten und den erhobenen Befunden bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahmen der Kinderwunschtherapie beantragen.
Beginn der Sterilitätstherapie
Nach der Zusage Ihrer Krankenkasse werden wir mit der Sterilitätstherapie beginnen.
Bitte lesen Sie weiter unter Erstgespräch bzw. IVF Therapieformen.
ein Partner ist gesetzlich und ein andere Partner/in privat versichern.
Sie bzw. Ihr/e Partner/Partnerin ist privat und der andere gesetzlich versichert. Wer übernimmt die Behandlungskosten einer Kinderwunschtherapie? In den letzten Jahren sind unzählige gerichtliche Urteile gefallen, um in dieser „Konstellation“ eine gewisse Klarheit zu erreichen. Generell kann man sagen, dass die private wie auch die gesetzliche Krankenkassen, wenn es um die Kostenübername geht, nach dem s.g. „Verursacherprinzip“ entscheiden. Das heißt: Die Kosten werden aufgeteilt auf die Frau und den Mann. Wer zahlt das meiste? Der jenige welcher Ursacher der Kinderlosigkeit ist. Zum Beispiel ist das Spermiogramm von dem Ehemann schlecht, ist die Indikation für eine Sterilitätsbehandlung mittels
ICSI-Verfahren gegeben, die private Krankenkasse des Mannes übernimmt die gesamte Kosten der
ICSI-Behandlung vorausgesetzt die Ehefrau ist gesund.
In allgemein und aus bis jetzt von uns gemachten Erfahrungen mit den privat/gesetzlich Versicherten Paaren, raten wir unseren Patienten folgende Vorgehensweise: Nachdem Sie die Entscheidung ein Kind mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung getroffen haben und bevor Sie Ihre Krankenkassen nach der Kostenübernahme fragen, sollten Sie:
um Ihren
Kinderwunsch zu realisieren:
-
ein Erstgespräch mit uns vereinbaren
-
Vordiagnostik durchgeführt
um die Diagnose und die Indikation und damit den „Verursacher“ festzustellen.
den Behandlungsplan bei der gesetzlichen Krankenkasse und die Therapiekosten der Sterilitätstherapie bei der privaten Krankenversicherung vorzulegen:
Auf Grund der vorliegenden medizinischen Indikationen wird mit Ihnen eine Therapie erstellt. Danach wenden Sie sich mit dem Therapievorschlag inklusive den Behandlungsantrag und die Behandlungskosten mit dazu gehörigen erhobenen Befunden an Ihre Krankenkassen wenden, um die Kostenübernahmen zu beantragen.
Beginn der Sterilitätstherapie
Nach der Zusage Ihrer Krankenkasse werden Sie in unserem Zentrum mit der Fertilitätstherapie beginnen.
Bitte lesen Sie weiter unter Erstgespräch bzw. IVF Therapieformen.